Schritte zur Förderung: Acht Fehler, die du unbedingt vermeiden solltest

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Schritte zur Förderung: Acht Fehler, die du unbedingt vermeiden solltest

Die energetische Sanierung deines Hauses ist nicht nur ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit, sondern auch eine erhebliche finanzielle Investition für dich als Immobilienbesitzer. Glücklicherweise bietet der Staat finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Allerdings ist es von entscheidender Bedeutung, den Antrag korrekt und vollständig auszufüllen. Es wäre äußerst ärgerlich, wenn die begehrte Förderung aufgrund von Formfehlern versagt wird. Die Herausforderungen lauern sowohl in den erforderlichen Unterlagen als auch in potenziellen Steuerfallen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf acht mögliche Stolpersteine, die du unbedingt vermeiden solltest, wenn du dir eine finanzielle Unterstützung für deine Sanierung sichern möchtest.

1. Die Maßnahme zu früh starten

Schon mal darüber nachgedacht, die Aufträge für deine Sanierungsmaßnahmen zu vergeben oder sogar mit der Umsetzung zu starten, bevor der Antrag auf Zuschuss eingereicht ist? Diese Vorgehensweise ist keine gute Idee, und hier ist warum: Der Förderantrag muss grundsätzlich zuerst gestellt werden, da andernfalls die Bewilligung des Zuschusses in Gefahr gerät. Berater, wie der Dachverband der Energieberatenden GIH, warnen davor, dass viele Eigentümer in diese Falle tappen. Sobald der Antrag erfolgreich eingereicht ist, steht einem reibungslosen Baubeginn nichts mehr im Wege – du musst nicht auf die Entscheidung warten.

2. Den Zuwendungsbescheid nicht gründlich lesen

Die Gründlichkeit beim Lesen des Zuwendungsbescheids ist von entscheidender Bedeutung, denn dieses Dokument enthält die essenziellen Schritte, die du als Immobilienbesitzer unternehmen musst, um tatsächlich die versprochene Förderung zu erhalten. Insbesondere die beschriebenen Formalia dürfen keinesfalls übersehen werden.

Martin Brandis, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin, gibt den dringenden Rat: „Mache, was drinsteht. Vergiss nichts.“ Um sicherzustellen, dass keine wichtigen Details übersehen werden, empfiehlt er sogar, eine dritte Person das Dokument mitlesen zu lassen. Der Zuwendungsbescheid wird von den für die Bundesförderung verantwortlichen Stellen BAFA und KFW verschickt, abhängig davon, bei welcher Institution du deinen Förderantrag eingereicht hast.“

3. Überschreitung der Frist

Der Zuwendungsbescheid, den du erhältst, hat ein festes Verfallsdatum. Bis zu diesem Zeitpunkt musst du nicht nur die geplanten Sanierungsmaßnahmen durchführen, sondern auch der Förderstelle nachweisen, dass die Arbeiten abgeschlossen sind. Die erforderlichen Belege müssen fristgerecht und online auf den entsprechenden Seiten von KFW oder BAFA hochgeladen werden.

Verpasst du diesen Zeitpunkt, riskierst du, dass der Zuschuss ausbleibt. Sollte es Gründe geben, warum das Sanierungsvorhaben nicht wie geplant vorankommt, zum Beispiel aufgrund von fehlenden Handwerkern oder Material, ist eine Fristverlängerung möglich. Allerdings ist zu beachten, dass diese vor Ablauf der ursprünglichen Frist beantragt werden muss.

4. Technische Mindestanforderungen vernachlässigen

Die Bundeszuschüsse für deine Sanierungsprojekte sind eng an die Einhaltung technischer Vorgaben geknüpft. Diese Anforderungen sind in den jeweiligen Förderbedingungen festgelegt und variieren je nach Art der Maßnahme. Zum Beispiel müssen Wärmedämmungen für die Fassade bestimmte spezifische Eigenschaften aufweisen, und Heizungssysteme müssen definierte Energieeffizienzkriterien erfüllen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass du diese technischen Vorgaben bei der Vergabe von Aufträgen an Handwerker beachtest, und sie gelten genauso, wenn du das Material selbst beschaffst und einbaust. Die genauen Spezifikationen können für Laien oft verwirrend sein, und es mag verlockend sein, die Anforderungen aus Kostenüberlegungen zu umgehen oder während der Umsetzung Änderungen vorzunehmen.

Abweichungen vom ursprünglichen Plan und von den technischen Mindestanforderungen sollten unbedingt vermieden werden, warnt Verbraucherschützer Martin Brandis. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Förderung in Gefahr gerät. Immobilienbesitzer, die mit einem Energieeffizienzberater zusammenarbeiten, sollten eventuelle Änderungen im Vorfeld mit ihm besprechen.

5. Aufrüsten alter Heizungen

Es gibt eine klare Altersgrenze, die du beachten solltest. Für Heizungsanlagen, die älter als 20 Jahre sind, ist keine Optimierung möglich. Das bedeutet gleichzeitig, dass es keine Förderung für die Besitzer und Besitzerinnen solcher Heizungen gibt. In diesem Fall können sich die Antragstellung also sparen.

6. Doppelte Förderung anstreben

Die Idee, staatliche Zuschüsse zu nutzen und gleichzeitig Steuern zu sparen, klingt verlockend. Doch hier gibt es eine wichtige Einschränkung. Steuerermäßigung und Bundesförderung schließen sich gegenseitig aus. Als Immobilienbesitzer musst du also eine Entscheidung treffen, welche Variante für dich finanziell vorteilhafter ist.

Der Steuerbonus beträgt laut Angaben des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL) insgesamt 20 Prozent auf maximal 200.000 Euro, das entspricht 40.000 Euro. Dieser Betrag wird über drei Jahre in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Die Bundesförderung hingegen variiert je nach Art der geplanten Maßnahme.

7. Falsche Antragstellung

Der Steuervorteil in Bezug auf energetische Sanierungen steht ausschließlich Immobilieneigentümern zur Verfügung, aber es gibt zwei wichtige Einschränkungen zu beachten. Erstens ist der Steuervorteil an die Zahlung von Einkommensteuer gebunden – wie Verbraucherschützer Martin Brandis es auf den Punkt bringt: „Null Steuer, null Bonus“. Der Bonus ist daher höchstens so hoch wie die gezahlte Steuer.

Zweitens profitieren nur diejenigen von der Steuerermäßigung, die ihre Immobilie selbst nutzen und die geplante energetische Sanierung aus eigener Tasche finanzieren, erklärt Jana Bauer vom BVL. Wenn beispielsweise die Großeltern das Haus besitzen, aber ihre Kinder oder Enkel die energetische Sanierung durchführen und finanzieren möchten, gewährt das BVL gemäß den Informationen keine Steuerermäßigung.

Das Gleiche gilt, wenn die Enkel Eigentümer sind, aber die Eltern oder Großeltern die Kosten für die Modernisierung tragen. Angesichts der erheblichen Beträge ist es entscheidend, sicherzustellen, dass der Eigentümer für die Sanierung beauftragt und zahlt. Ein Tipp vom BVL, um die Förderung in Familienkonstellationen zu nutzen: Die Übertragung des Eigentums auf diejenige Person, die die Sanierung durchführen möchte, in Erwägung ziehen.

8. Maximalbeträge überschreiten

Die Fördermittel für deine energetischen Sanierungsprojekte sind pro Kalenderjahr gedeckelt. Wenn du mehrere Maßnahmen durchführen möchtest, könntest du schnell die festgelegte Obergrenze erreichen. Damit du kein Geld verschenkst, bietet es sich an, deine energetischen Sanierungsmaßnahmen auf zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre zu verteilen

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